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GS Informationen zum Übertritt nach 4. Klasse

Geschrieben von Celia Schnackig-Rößeler, Beratungslehrerin.

1. Grundlagen
Die Lehrkraft der 4. Klasse informiert die Eltern am Schuljahresanfang über die Zusammen-setzung der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie informiert über die Art und Anzahl der Leistungsmessungen bis zum Übertritt.


2. Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Termin: 22.01.2021
• Erziehungsberechtigte erhalten mit der Zwischeninformation frühzeitig einen Überblick über den aktuellen Leistungsstand ihres Kindes.
• Sie können ggf. rechtzeitig Rücksprache mit den Lehrkräften über geeignete Fördermaßnahmen halten.
• Zusätzlich erhalten die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart (Mittelschule, Realschule, Gymnasium).


3. Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung Termin: 3.05.2021
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten ein Übertrittszeugnis. Es enthält
• ausschließlich Ziffernnoten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
• eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
• keine Verbalbeurteilungen.

Mit dem Zeugnis wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.

Durchschnitt bis 2,33: Eignung für Gymnasium, Realschule und Mittelschule
Durchschnitt bis 2,66: Eignung für Realschule und Mittelschule
Durchschnitt ab 3,00: Eignung für Mittelschule

Besonderheiten:
Altersregelung GSO §2 / RSO §2:
Die Aufnahme setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am 30. September 2021 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache GrSO §6 (5)
Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache können mit einem Notendurchschnitt von 3,33 an eine Realschule oder ein Gymnasium wechseln, wenn
a) die Aufnahme an eine deutsche Schule nach Jahrgangsstufe 1 erfolgte und
b) eine Jahresfortgangsnote im Fach Deutsch (nicht DaZ) erteilt wurde und
c) die entsprechende Eignung dadurch festgestellt wurde, dass der Notendurchschnitt aufgrund
von noch behebbar erscheinenden Mängeln der deutschen Sprache nicht erreicht wurde.


4. Schulanmeldung an Realschule oder Gymnasium
Termin: 10.05.-14.05.2021
Die Erziehungsberechtigten melden Ihr Kind an einer Schule Ihrer Wahl an. Bei Realschulen und Gymnasien herrscht keine Sprengelpflicht.
Zur Anmeldung brauchen Sie
• das Übertrittszeugnis im Original
• Geburtsschein oder Geburtsurkunde
• falls zutreffend: Bescheinigung über Notenschutz- und Nachteilsausgleich (z.B. LRS)
• bei Alleinerziehenden (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) den aktuellen Sorgerechtsbeschluss
• Vollmacht bei geschiedenen oder getrenntlebenden Erziehungsberechtigten
Das Kind ist bei der Anmeldung nicht dabei, es geht regulär in die Schule.


5. Probeunterricht
Termin: 18.05-20.5.2021
In Bayern besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Probeunterricht zu besuchen, wenn die Eignung für eine Schulart im Übertrittszeugnis nicht festgestellt wurde.
Wenn Sie Ihr Kind zum Probeunterricht an Gymnasium oder Realschule anmelden, wird es drei Tage an der weiterführenden Schule mündlich und schriftlich in Deutsch und Mathematik geprüft. Die Prüfungen sind landesweit einheitlich. Die Durchführung obliegt Lehrkräften der weiterführenden Schule.
Der Probeunterricht ist nur bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Bei den Noten 4 und 4 im Probeunterricht hat das Kind nicht bestanden, aber die Erziehungsberechtigten entscheiden nach einem Gespräch.
Bitte halten Sie mit Ihrer Klassenlehrkraft oder einer weiteren Beratungsinstanz Rücksprache, bevor Sie diesen Schritt gehen.


6. Hilfen zur Entscheidungsfindung
• Sprechen Sie mit Ihrem Kind und beobachten Sie seinen (Schul-)Alltag.
• Klassenlehrkraft
• Beratungslehrkraft (GS Nürnberg Sperberschule; C. Schnackig-Rößeler)
• Schulpsychologin (GS Michael-Ende-Schule; Angelika Merker Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
• Staatliche Schulberatungsstelle Nürnberg (Glockenhofstraße 51; Tel.:0911-5867610)
• außerschulische Beratungsstellen
• Informationsabende der weiterführenden Schulen (Termine auf deren Homepage und in dem Geheft)
http://www.nuernberg.de/internet/schulen/
Hier finden Sie alle Schulen der jeweiligen Schulart in Nürnberg

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.km.bayern.de/schueler/schularten.html

https://www.realschulebayern.de/eltern/uebertritt/

https://www.realschulebayern.de/eltern/uebertritt/aufnahme-check/

Informationen zum Übertritt der Staatlichen Schulberatungsstelle:

Download PDF: Welche Schulart ist die richtige?

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