Änderungen bei der Maskenpflicht
Liebe Sperber, liebe Erziehungsberechtigte,
ab dem 21.03.2022 gibt es für die Grundschule Neuerungen zur Maskenpflicht. Gleiches gilt ab dem 28.03.2022 für die 5. und 6. Klassen in der Mittelschule.
Hier das Elterninformation vom Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Konkret gilt:
- Ab Montag, 21. März entfällt die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler am Platz im Klassenzimmer in den Jahrgangsstufen 1 bis 4, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden
- Dies gilt nur für Klassen, in denen PCR-Pooltests stattfinden.
- Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden.
- Voraussetzung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
- Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
- Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen:
- In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
- Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.
- Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.
- Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.
M. Antoniadis - Richter (GS) S. Wößner (MS)